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Unsere Datenschutzerklärung HR Management

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personalbereitstellungen im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) durch die Firma Prime Job GmbH:

  • Prime Job GmbH (Überlasser) stellt dem Auftrageber (=Beschäftigter) ausschließlich unter Anerkennung und Anwendung dieser Geschäftsbedingungen eine oder mehrere Arbeitnehmer (=überlassene Arbeitskraft) zur Verfügung.
  • Die Personalbereitstellung durch Fa. Prime Job GmbH und die Beschäftigung des überlassenen Personals durch den Auftrageber erfolgt unter Berücksichtigung der gültigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere unter Beachtung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG). BGBl. Nr.196 vom 23.03.1988.
  • Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er seinerseits verpflichtet ist. auf überlassene Arbeitskräfte anzuwendende gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, insbesondere das Arbeitsgesetz. die Arbeitsnehmerinnenschutzvorschriften und das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz.
  • Prime Job GmbH haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die von seinem dem Auftraggeber beigestellten Personal verursacht werden, da dieses Personal der Dienstaufsicht des Auftraggebers untersteht.
  • Da sowohl Fa. Prime Job GmbH als auch der Auftraggeber als Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gelten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die insbesondere nach dem Arbeitnehmerinnenschutzgesetz erforderlichen Unterweisungs- Aufklärungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen (Schutzkleidung usw.) zu setzen und Fa. Prime Job GmbH darüber zu informieren.
  • Die Normalarbeitszeit des von Fa. Prime Job GmbH beigestellten Personal beträgt 38,5 Stunden/Woche.
  • Bei Verwendung von Arbeitskräften über einen vereinbarten Endtermin hinaus gelten die Bestimmungen des erteilten Auftrages weiter. Wenn die Einsatzdauer nicht im Vorhinein schriftlich fixiert wurde, wird der Auftraggeber Fa. Prime Job GmbH mindestens eine Woche vor der geplanten Einsatzbeendigung schriftlich verständigt. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, hat er das dafür vereinbarte Entgelt für die Dauer von einer Woche nach Einsatzende zu (Basis Normalarbeitszeit Woche mal vereinbarten Normalstundensatz).
  • Für etwaige Beschädigungen die durch unser Personal verursacht werden, lehnen wir jeden Schadenersatz ab. Für diesen Schaden haftet der Auftraggeber.
  • Mit Auftragserteilung gelten ausschließlich unsere, Ihnen bekannten Geschäftsbedingungen als rechtsverbindlich
  • Die Fakturierung erfolgt grundsätzlich wöchentlich, sofern keine davon abweichende, schriftliche Vereinbarung erfolgt. Das Zahlungsziel ist per Fälligkeit der Rechnung netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Zahlungsrückstand oder Einleitung des Konkursverfahrens ist die Fa. Prime Job GmbH berechtigt ihre Dienstnehmer ohne jede weitere Verständigung sofort abzuziehen.
  • Für die Berechnung von Überstunden gelten die beim Beschäftigter für sein Stammpersonal gültigen Regelungen.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vereinbarung und ihrer Bestandteile insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Fa. Prime Job GmbH gilt österreichisches Recht.
  • Obiger Punkte durch den Auftraggeber entstehen, in Rechnung zu stellen.
  • Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren. Das gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
  • Für telefonische Auskünfte keine Gewähr.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.